Die gesamte Elternschaft und jeder einzelne Erziehungsberechtigte haben nach dem Schulgesetz das Recht und die Pflicht sich an der schulischen Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen (Näheres regelt § 55 des Schulgesetzes: ... Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft....). Nach der Bildungsplanreform 2004 soll die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus zunehmend vertieft werden.
Zum Wohle der Schüler und Schülerinnen setzt sich der Elternbeirat das Ziel, die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger zu fördern. Dies kann in der gemeinsamen Entwicklung von Konzeptionen im Bereich der schulinternen Erziehung und Bildung genauso zum Ausdruck kommen, wie in der gemeinsamen öffentlichen Darstellung und Durchsetzung schulischer Interessen.
Zum Vorteil der Schüler stellen die Eltern einzelne Fertigkeiten und Fähigkeiten, gerne auch im Bereich des schulischen Ablaufs zur Verfügung. Eine Liste von Interessen, Fähigkeiten oder besonderen Stärken sowie beruflicher Ausrichtung von interessierten und zur Einbringung ihrer Talente bereiten Eltern, liegt beim Elternbeirat vor und wird ständig ergänzt und aktualisiert.
Zur Optimierung der Elternarbeit muss der Informationsfluss unter den Eltern genauso effektiv sein, wie der Austausch von Informationen zwischen dem Elternbeirat und der Schule. Hierfür sollen Strukturen geschaffen werden, die Informationen frei fließen lassen sollen. So wurde unterhalb der Elternvertreter eine Mailing-Liste erstellt, mittels derer schnell wichtige Daten oder sogar Meinungen ausgetauscht werden können. Es ist zu empfehlen, dass die einzelnen Elternvertreter/Innen der jeweiligen Klasse ebenfalls durch einen solchen eMail-Verteiler die Eltern der Klasse vernetzen können. Außerdem wächst zunehmend ein Elternvertreterstammtisch heran, an dem ebenfalls die Möglichkeit besteht, sich auszutauschen. Informationen werden über die Jahre dauerhafter für neue Eltern nutzbar gemacht, indem Erfahrungen und Aktivitäten oder Problemlösungen von Eltern und Elternvertretern über einen Klassenordner jedes Schuljahr an die nachrückenden Elternvertreter/Innen der jeweiligen Klasse weiter gereicht wird.
Im Jahr 2010 wurde zum ersten Mal an der LRS eine Elternvertreterfortbildung durchgeführt. Es ist angedacht, diese jedes Jahr stattfinden zu lassen. Außerdem wäre vorstellbar und wünschenswert, wenn gemeinsame Fortbildungen und Seminare gleichzeitig für Eltern und Lehrer stattfinden würden. Dadurch können auf dieser Ebene gemeinsame Lösungswege erarbeitet werden und damit wird ein Zusammenwachsen möglich.
Um die Elternarbeit weiter zu optimieren und mehrere Personen sowie Fähigkeiten zu bündeln, wurde der Vorstand des Elternbeirats laut Satzung ausgeweitet und das Amt des Beisitzers eingeführt (drei zusätzliche Personen). Der Vorstand des Elternbeirats trifft sich zu den zwei Elternbeiratsitzungen im Jahr und darüber hinaus zusätzlich, um Elternprojekte schnell und dauerhaft voranzubringen.
Die oben genannten Ausführungen beziehen sich auf bisher erfolgreich verwendete Strukturen der Elternarbeit an der LRS. Darüber hinaus nutzen die Eltern ihr Recht und erfüllen ihre Pflicht an der Bildung und der Erziehung der Schüler/Innen an der LRS mitzuwirken, in folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Gremien: Klassenpflegschaft, Elternbeiratsitzung, Gesamtelternbeiratsitzung und Schulkonferenz.
Insbesondere möchte der Elternbeirat ein Zusammenwachsen von Schule und Elternhaus im Bereich der Erziehung und Bildung voranbringen, was die Bildungsplanreform 2004 im Rahmen einer modernen Schule anbietet. Es gibt viele Möglichkeiten, den Rahmen der Elternarbeit, welcher zwischen den Rechten und Pflichten bis hin zur Erziehungsgemeinschaft reicht, bewegt werden kann. Dabei ist uns ein wesentlicher Aspekt wichtig: nämlich das Schulklima durch den offenen und respektvollen Dialog zwischen Lehrern und Eltern weiter zu führen.
Der Elternbeirat der LRS